Seminar
Webcode: UDS362
Ziel
Mit der Novellierung des deutschen Bauordnungsrechts und der Einführung der MVV TB wurde eine deutliche formelle Trennung zwischen den Regelungen für den Einbau von Bauprodukten und den materiellen Produktanforderungen umgesetzt. Dies hat zur Einführung neuer Nachweisarten für den Einbauvorgang geführt, mit denen sich alle Beteiligten am Bau auseinandersetzen müssen.
Gegenstand des Seminars ist eine fundierte und praxisorientierte Auseinandersetzung mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Es wird erläutert, welche praktischen Vorteile und mögliche Herausforderungen dieses Nachweisverfahren sowohl für die Bauausführung als auch für die Baudokumentation mit sich bringt.
Aus dem Inhalt
- Bauart“ in der MVV TB
- allgemeine Bauartgenehmigung – Aufbau und Inhalt
- abZ versus aBG – Verwendung versus Anwendung
- Bauartregelungen in der Praxis – Anwendungsfälle
Dozent
Patrick Gerhold, B.Eng. M.Sc.
Prüfsachverständiger für Brandschutz bei der WERNER & GERHOLD PartGmbB
Abschluss
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Eventdatum: Donnerstag, 07. März 2024 09:00 – 10:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
EIPOS – Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH
Freiberger Straße 37
01067 Dresden
Telefon: +49 (351) 40470-4210
Telefax: +49 (351) 40470-490
http://www.eipos.de
Weiterführende Links
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet